Was kommt nach dem Ende der Homeoffice-Pflicht? – Teil 1

Zum 19. März ist die Homeoffice-Pflicht ausgelaufen, die wegen Corona eingeführt wurde d.h. Arbeitgeber müssen nicht mehr allen Mitarbeitenden nach Möglichkeit diese Option des Arbeitens anbieten. Was bedeutet das für Arbeitgeber und Arbeitnehmer? Mal zu Beginn ein paar Fakten & Antworten auf aktuelle Fragen.

Müssen Arbeitnehmer wieder ins Büro kommen?

Wenn der Arbeitgeber will, dass seine Mitarbeiter:innen im Büro arbeiten, dann müssen diese das auch tun. Arbeitgeber haben ein sogenanntes Weisungsrecht. Zu diesem Weisungsrecht gehört auch, dass der Arbeitgeber bestimmen kann, wo man arbeitet. Weigern sich Arbeitnehmer:innen, droht eine Abmahnung oder schlimmstenfalls die Kündigung. Auch die derzeit hohen Spritpreise sind kein Grund, die Fahrt ins Büro zu verweigern. Denn wie man zur Arbeit kommt und wie viel Geld man ggf. dafür für Sprit ausgeben muss, ist persönliches „Schicksal“. Man kann ja eine Fahrgemeinschaft bilden oder mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen. Als Ausgleich für die Fahrtkosten gibt es zudem die Pendlerpauschale.

Gibt es nicht ein “Recht auf Homeoffice”?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern wie z.B. den Niederlanden oder Portugal gibt es in Deutschland (noch) keinen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil will ein solches zwar grundsätzlich und unabhängig von Corona einführen; wann ein solches Recht aber kommt und wie das genau aussieht, ist noch komplett offen.

Gibt es trotzdem eine Möglichkeit, weiter im Homeoffice zu arbeiten?

Viele Betriebe haben mittlerweile erkannt, dass das Homeoffice durchaus Vorteile hat. Auch seitens der Regierung heißt es, Arbeit im Homeoffice solle wegen des Infektionsschutzes auch nach dem 19. März “weiter in Erwägung gezogen werden”. Nach der Arbeitsschutzverordnung, die zum 20. März ebenfalls neu geregelt wurde, sollen Arbeitgeber zumindest prüfen, ob Homeoffice für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Arbeitnehmer erforderlich ist. Die Homeoffice-Pflicht aber ist weggefallen. Wichtig deshalb, sich über die Regelungen im eigenen Unternehmen zu informieren. Natürlich kann man auch individuell mit dem Arbeitgeber vereinbaren, ob und wie viel man im Homeoffice arbeitet. Der Arbeitgeber muss jedoch einverstanden sein.

Und wenn man Angst davor hat, sich im Büro mit Corona anzustecken?

Angst vor Ansteckung ist kein Grund, nicht ins Büro zu kommen. Der Arbeitgeber muss aber seiner Fürsorgepflicht Genüge tun und die Gefährdung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Unternehmen immer im Auge behalten, d.h. auf Basis der neuen Arbeitsschutzverordnung entscheiden, welche Maßnahmen zum Schutz der Belegschaft erforderlich sind (z.B. Plexiglas-Trennwände aufstellen oder Masken anbieten). Wenn ein/e Arbeitnehmer:in zu einer besonders gefährdeten Personengruppe gehört – z.B. chronisch krank ist – kann es sein, dass der Arbeitgeber sogar weiterhin das Homeoffice anbieten muss, um die betroffene Person zu schützen.

Muss der Arbeitgeber noch kostenlose Corona-Schnelltests anbieten?

Auch diese Pflicht ist grundsätzlich beendet. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung sollen Arbeitgeber aber nach der Arbeitsschutzverordnung zumindest prüfen, ob ein Test pro Woche weiterhin erforderlich ist. Wichtig in diesem Zusammenhang: “3G am Arbeitsplatz” ist seit dem 20. März ebenfalls passé d.h. Ungeimpfte sind nicht mehr zu täglichen Tests verpflichtet.

Im Rahmen dieser gesetzlichen Regelungen gilt es nun für die Unternehmen ihre eigenen Lösungen und Antworten zu finden auf die Frage „Wie organisieren wir unsere (Zusammen-) Arbeit in der Zukunft?“. Hier gilt es auf der einen Seite, die oft sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen in der Organisation (Führungskräfte und Mitarbeiter) zu berücksichtigen.

Manche Menschen (Office Enthusiastics) arbeiten nun mal lieber im Büro, weil sie zu Hause keine guten Arbeitsbedingungen haben oder die Erfahrung gemacht haben, dass sich ihr privates Umfeld zu sehr mit der Arbeit vermischt (Entgrenzung von Arbeit und Privat) oder weil sie schlicht den Kontakt zu anderen Kollegen vermissen oder…

Andere arbeiten lieber zu Hause oder gar ganz frei „von unterwegs“ (Business Nomads), weil sie da ungestört sind, sich besser konzentrieren können oder einfach keine Lust auf den Pendelverkehr haben.

Und für andere (Hybrid Workers) liegt die Wahrheit zwischen diesen beiden Polen und es braucht ein eher fluides an die Lebensumstände des Einzelnen angepasstes Modell.

Und dann gibt es da noch die andere Seite: die Wünsche und Ansprüche der Menschen außerhalb der Organisation (die Kunden:innen) an die Organisation und seine Leistungen und den daraus entstehenden Anforderungen an die Gestaltung der Wertschöpfung im Unternehmen.

Bei allen Bestrebungen Zusammenarbeit in Unternehmen neu zu denken, darf man nicht vergessen, dass die dafür relevante Referenz der Markt ist – denn da kommt das Geld her – und nicht die persönlichen Befindlichkeiten der Mitarbeiter oder die sozial-romantischen Anforderungen die unter dem Titel „New Work“ in die Organisationen getragen werden.

In vielen Tarifverträgen ist bereits geregelt, dass Arbeitnehmer zumindest teilweise im Homeoffice arbeiten dürfen. Betriebsvereinbarungen regeln den Anteil von Homeoffice- und Präsenztagen. Das ist schon mal eine deutliche Verbesserung gegenüber den Zeiten vor der Pandemie, in denen viele Unternehmen Homeoffice einfach kategorisch ablehnten. Aber leider haben sich viele Unternehmen bei der Suche nach hybriden Vereinbarungen für teilweise sehr uniforme, uninspirierte Lösung entschieden: fifty-fifty oder auch nur ein paar Tage Homeoffice im Monat für alle.

Das mag versicherungstechnisch einfach sein, weil sich dann niemand Gedanken über Telearbeitsplätze, Arbeitsstättenverordnungen und Feiertagsregelungen für Dienstorte machen muss. Solche bürokratischen Hürden können zwar in der Tat „lästig“ sein, aber sie verhindern in keinster Weise eine zukunftsweisende attraktive Gestaltung von Zusammenarbeit in einem Unternehmen, wenn dieses die dafür notwendigen Veränderungen ernsthaft auf die Schiene bringen will.